Impressum

Impressum

Susanne und Jens Fotografie

Inhaber: Jens Sackwitz

Kirchenweg 7
06842 Dessau-Roßlau
Deutschland (DEU)

Telefon: 01794905891

E-Mail: photo(at)susanneandjens.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 313532977

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

Datenschutzerklärung

AGB

(Stand 2026 – Deutschland)

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jens Sackwitz – Susanne & Jens Fotografie – (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern über fotografische Leistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen.

  1. Vertragsschluss & Terminreservierung

(1) Eine Anfrage, bzw. Angebot stellt noch keinen verbindlichen Vertrag dar.

(2) Der Fotograf unterbreitet ein individuelles Angebot.

(3) Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich mit Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande.

(4) Erst mit Eingang der Anzahlung gilt ein Hochzeitstermin als fest reserviert.

(5) Solange keine Anzahlung eingegangen ist, bleibt der Termin unverbindlich und wird anderweitig vergeben werden.

  1. Anzahlung & Kennenlernshooting bei Hochzeitsreportagen

(1) Als Vertragsschluss wird eine Anzahlung fällig.

(2) Die Anzahlung beträgt 350 €.

(3) Dieser Betrag entspricht der Vergütung für ein optional angebotenes Kennenlernshooting inklusive Bildbearbeitung und Bildbereitstellung.

(4) Das Kennenlernshooting ist ein freiwilliges Angebot. Entscheidet sich das Brautpaar, dieses nicht wahrzunehmen (z. B. aufgrund von Entfernung oder Terminproblemen), bleibt die Anzahlung dennoch Bestandteil des Gesamtvertrags.

(5) Die Anzahlung wird bei Durchführung der Hochzeit vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.

(6) Wird das Kennenlernshooting durchgeführt, gilt die Anzahlung in Höhe von 350 € als vollständig verdiente Vergütung für diese Leistung. Eine Rückerstattung dieses Betrages ist ausgeschlossen.

  1. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.

Der Fotograf arbeitet im eigenen künstlerischen Stil. Der Auftraggeber erkennt die Gestaltungsfreiheit und den Bildbearbeitungsstil an.

Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien besteht nicht. Eine gesonderte Vereinbarung ist möglich.

  1. Zahlungsbedingungen

Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach der Hochzeit ohne Abzug fällig, spätestens aber nach Zugang der Rechnung per Mail, oder nach Absprache.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

  1. Rücktritt durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vor dem Hochzeitstermin vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Die Anzahlung in Höhe von 350 € wird nicht zurückerstattet.

Sie stellt entweder

die Vergütung für ein bereits durchgeführtes Kennenlernshooting dar oder

einen pauschalen Ausgleich für Terminreservierung und Planungsaufwand, falls kein Kennenlernshooting stattgefunden hat.

(3) Zusätzlich zur Anzahlung fallen folgende Ausfallhonorare an:

Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin: keine weitere Zahlung

Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 25% des vereinbarten Gesamtpreises, mindestens jedoch 400 €.

Rücktritt weniger als 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Muss der Hochzeitstermin aus für beide Seiten nachvollziehbaren Gründen verschoben werden, bleibt der Vertrag weiterhin gültig, sofern Auftraggeber und

Fotograf sich einvernehmlich auf einen neuen Termin verständigen können.

Ist eine Terminverlegung nicht möglich, gilt dies als Rücktritt durch den Auftraggeber und es finden die vorstehenden Stornoregelungen Anwendung.

Eine Terminverschiebung begründet keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Anfragen.

  1. Verhinderung des Fotografen

(1) Bei Krankheit oder höherer Gewalt bemüht sich der Fotograf, einen geeigneten Ersatzfotografen zu vermitteln.

Eine Garantie hierfür besteht nicht.

(2) Wird kein Ersatz gefunden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet – mit Ausnahme der Vergütung für ein bereits durchgeführtes Kennenlernshooting

(350 €), da diese Leistung vollständig erbracht wurde.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

  1. Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Bilder.

(2) Eine kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

(3) Die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen.

  1. Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Bildern oder Filmen erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen.

9.1. Hinweis für Hochzeitsgäste

Bei Hochzeiten und vergleichbaren Veranstaltungen wird fotografiert. Das Brautpaar informiert die Gäste über die Anwesenheit des Fotografen.

Gäste, die nicht fotografiert werden möchten, können dies dem Brautpaar mitteilen oder sich selbst aus dem Sichtbereich des Fotografen entfernen.

Für Gäste, die sich bewusst in den Sichtbereich des Fotografen begeben, wird eine Einwilligung zur Aufnahme stillschweigend vorausgesetzt.

Die Veröffentlichung der Bilder oder Filme erfolgt nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen oder, soweit die Personen nur beiläufig erkennbar sind, ohne Namensnennung.

  1. Haftung

Der Fotograf haftet nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung.

  1. Sonstige fotografische Leistungen

Für fotografische Leistungen außerhalb der Hochzeitsfotografie (z. B. Firmenfotografie, Businessporträts, Veranstaltungen, Familienfeiern, Einzelporträts oder sonstige Auftragsarbeiten) gelten die jeweils individuell vereinbarten Konditionen gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung.

Eine Anzahlung ist hierfür nicht zwingend erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.